16.04.2018 / 13:00 – 18:00
Brot für die Welt Geschäftsstelle, Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
Im Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bekräftigt die Bundesregierung, dass Bund, Länder und Kommunen bei der öffentlichen Beschaffung besonders zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet sind. Viele der Produkte wie Berufsbekleidung, Computer und Baumaterialien, die öffentliche Einrichtungen alljährlich in Milliardenhöhe einkaufen, werden im globalen Süden häufig unter Verletzung von Menschenrechten hergestellt.
Immer mehr Kommunen fordern deshalb anspruchsvolle soziale Kriterien bei ihrem Einkauf. Doch wie steht es um die Beschaffung der Bundesbehörden, die über eine enorme Einkaufsmacht verfügen? Die Bundesregierung erarbeitet aktuell einen Stufenplan zur Beschaffung nachhaltiger Textilien. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in einem aktuellen IT-Rahmenvertrag Sozialstandards in den Fokus gestellt.
Doch hat die Bundesregierung die Chance, mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu öffentlicher Beschaffung verbindliche Mindestkriterien einzuführen, nicht genutzt. Solange aber die Zentralen Beschaffungsstellen nicht konsequent die Einhaltung von Menschenrechten fordern, wird es weiter zu Menschenrechtsverletzungen in den jeweiligen Lieferketten kommen.
Welche Maßnahmen sollte die Bundesregierung daher ergreifen, um ihre Marktmacht als Einkäuferin verantwortlich zu nutzen? Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung lädt Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags sowie Mitarbeiter*innen von Beschaffungsstellen, Unternehmen und entwicklungspolitischen Initiativen zur diesjährigen CorA-Frühjahrstagung ein, um diese Frage gemeinsam zu diskutieren. Auch interessierte Einzelpersonen sind herzlich willkommen.
Kontakt:
heike.drillisch@cora-netz.de, www.cora-netz.de