Nachhaltige Beschaffung

In Deutschland werden ca. 500 Mrd. Euro durch die öffentliche Hand (Bund, Ländern und Kommunen) ausgegeben.

In Hamburg wurden im Jahr 2019 gemäß Tätigkeitsbericht der Finanzbehörde ca. 374 Mio. Euro für die öffentliche Beschaffung ausgegeben, Tendenz steigend. Mit diesem Volumen wirkt der Einkauf der Stadt Hamburg in annähernd alle Bereiche des Markts erheblich hinein und hat somit eine wichtige Hebelfunktion für eine nachhaltige Entwicklung. Diese starke Marktmacht können öffentliche Einrichtungen nutzen, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen und eine Vorbildrolle für einen nachhaltigen privaten Konsum einzunehmen. In einigen wenigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern.

Die besondere Rolle der öffentlichen Beschaffung wird zudem auch in den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) herausgestellt. Es ist als wichtiges Kriterium benannt, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) zu schaffen. Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte  ist der öffentliche Einkauf ein wichtiges Handlungsfeld bei der Verpflichtung des Staates, die Menschenrechte zu schützen.

Im Sinne der Agenda 2030 sollten deshalb alle vorhandenen Gestaltungsspielräume und Ansatzpunkte für mehr soziale Verantwortung entlang globaler Lieferketten als auch für stärkere ökologische Kriterien strategisch genutzt werden.
Die öffentliche Beschaffung muss auch –  im Sinne der Politikkohärenz – ein besonderes Augenmerk darauflegen, mit ihren Einkäufen nicht zu ausbeuterischen Produktionsverhältnissen, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung im Globalen Süden beizutragen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg als Fairtrade-Town, als Bio-Stadt, als ehemalige Umwelthauptstadt und als Active-City muss dringend Weichen für eine nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung stellen, um den notwendigen Wandel hin zu einem zukunftsfähigen Ernährungssystem spürbar voranzubringen. Ambitionierte Schritte sind angesichts der
großen Herausforderungen notwendig.

Um die ersten Schritte zu gehen, haben 40 Unterstützer:innen das Positionspapier “Für eine Ernährungswende in öffentlich finanzierten Einrichtungen!” des Verbraucher:innenbündnis Bio-Stadt Hamburg unterzeichnet und tragen folgende Kernforderungen mit:

Hamburg muss einen ambitionierten Beitrag leisten für ein zukunftsfähiges Ernährungssystem – mit der Gestaltung einer nachhaltigen Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen hat der Senat einen wichtigen Hebel in der Hand.

Folgende Maßnahmen müssen vom Senat beschlossen und innerhalb eines Jahres gestartet werden:

1. Bestandsaufnahme: Wie nachhaltig ist die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg?

2. Ernährungsstrategie entwickeln und Mindeststandards für eine nachhaltige Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg verbindlich verankern

    • Schrittweise Steigerung auf 100% Bio-Lebensmittel bis 2030 – soweit möglich aus der Region und aus fairem Handel
    • Nachhaltigkeitsstandards für tierische Produkte – für mehr Tier-, Gesundheits- und Klimaschutz
    • Stopp der Lebensmittelverschwendung
    • Angemessene Preise in der Kita- und Schulverpflegung
    • Sozial-verantwortliche Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung

3. Förderprogramm „Bildung und Beratung für nachhaltige Verpflegung“ starten

4. Koordination, Evaluation und Kontrollen

Das Positionspapier wurde am 31.08.22 anhand einer Pressemitteilung an die politischen Vertreter:innen geschickt. Einzelne positive Rückmeldungen und Gespräche zeigen in die richtige Richtung. Weiterer interner und externer Austausch ist geplant. Bei Interesse bitte melden bei: info@fairtradestadt-hamburg.de.

Zur intensiven Verbreitung unserer Forderung gibt es eine Petition!

Hamburg hat gemeinsam mit 13 anderen Bundesländern ein Imagevideo für den zukünftigen nachhaltigen Einkauf erstellt. Dieser Kurzfilm und die Spots kennzeichnet eine entsprechende Produktionsweise.
Verbunden über die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung im Beschaffungsamt in Bonn teilen sich 14 Bundesländer die Produktionskosten und haben einen gemeinsamen Nutzen!
Durch dieses Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer wurden Ressourcen gespart. Dieser Film ist technisch vor sogenannten LED Walls produziert worden. Die Orte müssen nicht extra angefahren werden, kein Auf-und Abbau, keine Fahrzeuge mit großen Ausstattungen.

Nachhaltig ist das neue Normal

Positive Praxisbeispiele

Broschüre “Gute Gründe für Nachhaltige Beschaffung” – 3. Auflage

Diese Broschüre von WEED e.V. enthält zahlreiche Argumente für einen nachhaltigen Einkauf der öffentlichen Hand und beantwortet Fragen rund um das Thema, zum Teil mit besonderem Fokus auf das Bundesland Berlin.

In der nun schon 3. Auflage geht es auch um Multi-Stakeholder-Initiativen und das Lieferkettengesetz. Ein Blick hinein lohnt sich also auch für die, die die Broschüre schon lange kennen und nutzen.

FEMNET e.V.: Wenn der Staat einkauft, sollte es fair zugehen

Von der Computermaus bis zur Polizeiuniform – anstatt den vermeintlich billigsten Angeboten zu folgen, kann der Staat eine Vorbildfunktion einnehmen und seine enorme Nachfragemacht bewusst nutzen, um faire Produktionsbedingungen und das Angebot fairer Berufskleidung zu stärken.

FEMNET e.V. stellt eine Reihe wertvoller Materialien zur Verfügung, wie eine nachhaltige, öffentliche Beschaffung erfolgreich gelingt.

Wo steht Hamburg?

Hamburg hat in einer Vorlage vom 10.04.2016 zugestimmt, dass in der Kernverwaltung ausschließlich fair gehandelter Kaffee für Besprechungen und Veranstaltungen aus dienstlichem Anlass verwendet wird. Nach Produktgruppen wird mit dem bisherigen Umweltleitfaden eine nachhaltige Beschaffung für die Beschaffer:innen begleitet. Derzeit wird dieser Leitfaden im partizipativen Stakeholderprozess überarbeitet um soziale Kriterien mit einzubinden. Als Neuerung wird dieser Leitfaden für die öffentlichen Unternehmen verpflichtend sein. Wir erwarten den neuen Nachhaltigkeitsleitfaden im Laufe des Jahres 2023.

Gemäß Koalitionsvertrag steht eine Novellierung des Hamburger Vergabegesetzes an. Auch diese erwarten wir voller Spannung.

Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig

Die Stadtverwaltung Leipzig engagiert sich seit Jahren dafür, bei ihrer Beschaffung Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen und somit Schritt für Schritt auf nachhaltige Produkte umzustellen. Dabei wurden insbesondere die Anteile von Produkten aus fairem Handel in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. So wurden zum Beispiel in den letzten drei Jahren allein in der Branddirektion mehr als 15 Beschaffungsvorgänge explizit zu fairen und nachhaltigen Waren durchgeführt. Hinzu kommen diverse Beschaffungen nach sozialen und ökologischen Kriterien von unterschiedlichem Volumen in der Stadtverwaltung, sowie in Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben. Dabei ist das Engagement vielfältig und beläuft sich insbesondere auf Produktgruppen wie Textilien und Lebensmittel. Mehr unter diesen Link.

Weitere Beispiele:

Die Bildhauer- und Steinmetzinnung hat sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung dafür ausgesprochen, dass nur Grabsteine verarbeitet werden, die

  • aus eigener Herstellung kommen, also in Hamburger Werkstätten gearbeitet werden
  • von Lieferanten stammen, die Ware aus Deutschland, der EU oder anderen Ländern, in denen keine ausbeuterische Kinderarbeit stattfindet, produzieren.
  • von Lieferanten kommen, die durch staatlich anerkannte Zertifikate bestätigen, dass keine ausbeuterische Kinderarbeit in den Betrieben stattfinden.

Städte u.a. Dortmund, Bonn, Würzburg und weitere Kommunen haben in den letzten Jahren in Musterausschreibungen Dienst- und Schutzkleidung unter Berücksichtigung von Sozialstandards eingekauft.

Der IT-Dienstleister der norddeutschen Bundesländer hat bei seinen letzten Ausschreibungen von seinen Bietern verlangt, ein Konzept vorzulegen, wie diese die Arbeitsbedingungen entlang ihrer Lieferkette verbessern wollen – mit Erfolg und sichtbaren Verbesserungen der Bedingungen.

Viele Städte achten bei verschiedenen Produkten auf die Einhaltung von Sozialstandards, u.a. beim Einkauf von Teppichen (in Bremen) oder von Blumen (Stadt München), die entweder aus der Region oder aus dem Fairen Handel eingekauft werden.

Ausführliche Informationen und mehr Praxisbeispiele erhältst du unter Kompass Nachhaltigkeit. Dort kannst du die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, das Produkt und Sozialstandards auswählen und die Produkte, die bereits sozialverträglich auf dem Markt verfügbar sind, anzeigen lassen.

Quelle u.a.: Flyer_AGL_WEB_201217

Rechtliche Grundlagen

Die Europäische Union vollzog 2014 eine Reform des Vergaberechts in Europa, mit der auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung gestärkt wurde. Im Frühjahr 2016 wurden die EU-Richtlinien durch die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der dazugehörigen Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Mit Bundesländern wurde zudem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet und im Februar 2017 veröffentlicht. Diese sollte umgesetzt und in die vergaberechtlichen Regelungen der Länder einfließen.

Wichtigste Neuerung in diesen Bestimmungen ist, dass Nachhaltigkeit als Vergabegrundsatz verankert wurde (GWB, § 97, Abs. 3). Dies sollte in weiteren Regelungen auf Landes- wie kommunaler Ebene nicht nur implizit, sondern
ausdrücklich aufgenommen und umgesetzt werden. Soziale und ökologische Aspekte sind dabei als gleichrangige
Dimensionen der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung zu berücksichtigen. Auch wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 klargestellt, dass immaterielle Produkteigenschaften Merkmale des Auftrags-gegenstandes sind (VgV, § 31, 3). Arbeitsbedingungen, Umweltschutzvorkehrungen bei der Herstellung oder entlang der gesamten Lieferkette sind jeweils Teil des Produktes, welches eingekauft werden soll. Anforderungen daran können in einer Ausschreibung gestellt und nicht mehr als „vergabefremde Kriterien“ abgetan werden.

Mit der jüngsten Vergaberechtsreform wurde auch klargestellt, dass der öffentliche Auftraggeber als Beleg für die Beachtung der geforderten Merkmale die Vorlage von Gütezeichen verlangen kann. Dies vereinfacht Beschaffungs-verantwortlichen die Kontrolle der Erfüllung der geforderten Kriterien und animiert Unternehmen, die Einhaltung von Standards unabhängig kontrollieren zu lassen.