Nachhaltige Beschaffung
In Deutschland werden ca. 500 Mrd. Euro durch die öffentliche Hand (Bund, Ländern und Kommunen) ausgegeben.
In Hamburg wurden im Jahr 2019 gemäß Tätigkeitsbericht der Finanzbehörde ca. 374 Mio. Euro für die öffentliche Beschaffung ausgegeben, Tendenz steigend. Mit diesem Volumen wirkt der Einkauf der Stadt Hamburg in annähernd alle Bereiche des Markts erheblich hinein und hat somit eine wichtige Hebelfunktion für eine nachhaltige Entwicklung. Diese starke Marktmacht können öffentliche Einrichtungen nutzen, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen und eine Vorbildrolle für einen nachhaltigen privaten Konsum einzunehmen. In einigen wenigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern.
Die besondere Rolle der öffentlichen Beschaffung wird zudem auch in den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) herausgestellt. Es ist als wichtiges Kriterium benannt, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) zu schaffen. Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist der öffentliche Einkauf ein wichtiges Handlungsfeld bei der Verpflichtung des Staates, die Menschenrechte zu schützen.
Im Sinne der Agenda 2030 sollten deshalb alle vorhandenen Gestaltungsspielräume und Ansatzpunkte für mehr soziale Verantwortung entlang globaler Lieferketten als auch für stärkere ökologische Kriterien strategisch genutzt werden.
Die öffentliche Beschaffung muss auch – im Sinne der Politikkohärenz – ein besonderes Augenmerk darauflegen, mit ihren Einkäufen nicht zu ausbeuterischen Produktionsverhältnissen, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung im Globalen Süden beizutragen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg als Fairtrade-Town, als Bio-Stadt, als ehemalige Umwelthauptstadt und als Active-City muss dringend Weichen für eine nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung stellen, um den notwendigen Wandel hin zu einem zukunftsfähigen Ernährungssystem spürbar voranzubringen. Ambitionierte Schritte sind angesichts der
großen Herausforderungen notwendig.
Um die ersten Schritte zu gehen, haben 40 Unterstützer:innen das Positionspapier “Für eine Ernährungswende in öffentlich finanzierten Einrichtungen!” des Verbraucher:innenbündnis Bio-Stadt Hamburg unterzeichnet und tragen folgende Kernforderungen mit:
Hamburg muss einen ambitionierten Beitrag leisten für ein zukunftsfähiges Ernährungssystem – mit der Gestaltung einer nachhaltigen Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen hat der Senat einen wichtigen Hebel in der Hand.
Folgende Maßnahmen müssen vom Senat beschlossen und innerhalb eines Jahres gestartet werden:
1. Bestandsaufnahme: Wie nachhaltig ist die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg?
2. Ernährungsstrategie entwickeln und Mindeststandards für eine nachhaltige Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg verbindlich verankern
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- Schrittweise Steigerung auf 100% Bio-Lebensmittel bis 2030 – soweit möglich aus der Region und aus fairem Handel
- Nachhaltigkeitsstandards für tierische Produkte – für mehr Tier-, Gesundheits- und Klimaschutz
- Stopp der Lebensmittelverschwendung
- Angemessene Preise in der Kita- und Schulverpflegung
- Sozial-verantwortliche Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung
3. Förderprogramm „Bildung und Beratung für nachhaltige Verpflegung“ starten
4. Koordination, Evaluation und Kontrollen
Das Positionspapier wurde am 31.08.22 anhand einer Pressemitteilung an die politischen Vertreter:innen geschickt. Einzelne positive Rückmeldungen und Gespräche zeigen in die richtige Richtung. Weiterer interner und externer Austausch ist geplant. Bei Interesse bitte melden bei: info@fairtradestadt-hamburg.de.
Zur intensiven Verbreitung unserer Forderung gibt es eine Petition!