Lieferkettengesetz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Ein Novum, weil Unternehmen erstmalig verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu prüfen. Zunächst sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen. Ab dem 1. Januar 2024 folgen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das sind anfangs ca. 700 Unternehmen, ehe sich die…