Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Am 1. Januar 2023 tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Ein Novum, weil Unternehmen erstmalig verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu prüfen. Zunächst sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen. Ab dem 1. Januar 2024 folgen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das sind anfangs ca. 700 Unternehmen, ehe sich die Zahl auf circa 3.600 erhöht (Statista 2020). Gleichzeitig macht sich die Initiative Lieferkettengesetz weiter für ein EU-weites Gesetz stark. Ein Entwurf der EU-Kommission liegt seit dem 23. Februar 2022 vor, würde Unternehmen bei Menschenrechten und Umweltschutz noch stärker in die Pflicht nehmen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 1. Dezember 2022 grundsätzlich auf die Einführung eines Lieferkettengesetzes geeinigt. Doch es gibt Kritik an der Bundesregierung, dass das LkSG zu viele Lücken aufweist und sie das EU-Lieferkettengesetz maßgeblich abschwächen will. Aus diesem Grund wurde am 6. Dezember 2022 eine Petition mit mehr als 90.000 Unterschriften an das Bundeskanzleramt übergeben. Das ist unterstützenswert, denn ein strenges Lieferkettengesetz ist auch ein wichtiger Schritt für den Fairen Handel (in Hamburg).
Hier geht es zur Website der Initiative mit weiterführenden Informationen und Materialien.